Lidáne ist eine Republik und wird vom Hohen Rat regiert. Der Hohe Rat zählt 300 Mitglieder und besteht zu je einem Drittel aus Vertretern der alten Adelsfamilien, Sareden (Krieger, die in der Blauen Akademie ausgebildet wurden) und Mitgliedern der Volksvertretung. Den Vorsitz im Hohen Rat hat der Ashín, der zugleich auch Heerführer ist und alle zehn Jahre gewählt wird. Der derzeitige Ashín von Lidáne ist Ragámon Vano-Ayesha. Die fünf Provinzen von Lidáne werden von Statthaltern verwaltet, auch wenn ihre Macht eher gering ist im Vergleich zu der der Hohepriester, die das eigentliche Sagen in den Provinzen haben.
zu Punkt 2: Jeder lidánische Einwohner muss gemeldet sein und ist verpflichtet Steuern zu zahlen. Wer seine Steuern nicht zahlen kann wird automatisch zum Sklaven - was dazu führt, dass ein Großteil der lidánischen Sklaven ehemalige Bettler sind.
Die lidánischen Sklaven werden aufgrund ihrer Arbeit in drei Gruppen unterteilt:
1. "Haussklaven": die in Haus tätigen Sklaven; Diese genießen größere Privilegien, besonders
wenn sie sich durch Intelligenz und Fleiß, durch handwerkliches Geschick, als Schreiber oder
Sekretäre hervortun. Meist zeigen die Herren ein gerechtes Verhalten ihnen gegenüber, es kann
sich sogar ein freundschaftliches Verhältnis entwickeln.
2. "Landsklaven": die in der Landwirtschaft tätigen Sklaven; Sie müssen äußerst hart arbeiten
und werden meist von einem Aufseher streng kontrolliert. Besonders gefürchtet ist die
Arbeit in Bergwerken, wo die Sklaven rücksichtslos ausgenutzt und geschunden werden.
3. "Staatssklaven": Größere Sklavenmassen werden für niedere Dienste im Gemeindedienst,
Feuerlöschwesen und als Ruderer bei der Flotte eingesetzt.
Sklaven dürfen ein kleines Vermögen erwerben, etwa durch Rücklage von Trinkgeldern und Geldgeschenken. Im Jahr 1384 wurde rechtlich festgelegt, dass Sklaven Anspruch auf ein geringes Gehalt haben - aber daran halten sich nicht alle Herren. Mit einem bestimmten Geldbetrag kann sich ein Sklave freikaufen, wobei aber das Leben als Freigelassener auch nicht unbedingt ein Zuckerschlecken ist.
Sklaven haben nur wenig Rechte: Sie haben kein Recht auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung oder Rechtsvertretung, was bedeutet, dass sie im Falle eines Verbrechens meist hingerichtet werden. Weiters sind ihre Rechte, zu heiraten, sehr eingeschränkt: ein Sklave darf nur eine Sklavin heiraten, und auch das nur, wenn es vom Herrn erlaubt wird. Genauso dürfen auch Freigelassene nur einen anderen Freigelassenen heiraten. Erst die Enkelkinder von Freigelassenen gelten wieder als freie Bürger.